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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter von Ferienimmobilien

Die nachfolgenden besonderen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Mieter einer Ferienimmobilie.

1. Vertragsabschluß

Die Buchung einer privaten Ferienimmobilie, die schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, wird mit dem Eingang der Anzahlung des Mietpreises auf das Konto des Vermieters verbindlich.

Mit der Anzahlung des Mietpreises bestätigt der Mieter ausdrücklich die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Abschluss des Mietvertrages (die Buchungsbestätigung).

2 Mietzeit, An- und Abreise

Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16.00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr. Bei verspäteter Räumung bis 15.00 Uhr werden 50%, ab 15.00 Uhr 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.

3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1 Für eine verbindliche Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Wird die Anzahlung innerhalb dieser Zeit nicht geleistet, kann der Vermieter den Buchungsvorgang stornieren und ist berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.

3.2 Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Preis enthalten.

3.3 Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung 20 % des Mietpreises als Anzahlung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Der Restbetrag des Mietpreises und der eventuellen Nebenkosten ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn ohne nochmalige Aufforderung auf dasselbe Konto zu zahlen.

3.3.1 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.

3.3.2 Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb einer Woche vor Anreise muss ein Beleg über die Überweisung vorgewiesen werden oder der Betrag ist in bar vor Ort vor der Schlüsselübergabe zu entrichten.

3.3.3 Die Kaution ist mit der Restzahlung zu überweisen und wird nach der Mietzeit per Überweisung erstattet.

3.3.4 Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

4.1 Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

bis 20 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

am Anreisetag und danach 100% des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Denken Sie bitte unbedingt über den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung nach, die Sie über das Internet oder in jedem Reisebüro abschließen können.

4.1.1 Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

4.1.2 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

4.1.3 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

4.1.4 Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

5 Haftung und Pflichten des Mieters

5.1 Sollten beim Beziehen der Ferienimmobilie Unregelmäßigkeiten, Schäden am Inventar oder Möbel etc. festgestellt werden, sind diese innerhalb von 24 Stunden zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.2 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

5.3 Eventuelle Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu. Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

5.4 Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch insbesondere für Schäden und deren Beseitigung ( Renovierungsmaßnahmen ) die entstehen, wenn entgegen des bestehenden Rauchverbotes in dem entsprechenden Objekt trotzdem geraucht wird. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Räume auf Kosten des Schädigers neu streichen zu lassen bzw. alle notwendigen Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die geeignet sind, den Rauchgeruch schnellstmöglich zu entfernen. Hier kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet dabei für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf.

5.5 Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe die gezahlte Kaution, ist der die Kaution übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen. Die Kaution muss mit der Restzahlung überwiesen werden und wird nach Abreise, sobald die Freigabe erfolgt ist, auf das vom Mieter anzugebende Konto zurücküberwiesen.

5.6 Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommenen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

6 Haftung des Vermieters

6.1 Der Mieter ist für seine eigenen Wertgegenstände, Bargeld etc. selbst verantwortlich. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruch und Diebstahl.

6.2 Das Haus hat einen dazugehörigen Stellplatz (Carport). Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.

6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt und der Höchstbetrag der Haftung ist auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Der Vermieter haftet in diesen Fällen nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

6.4 Der Vermieter haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen.

6.5 Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr.

7 Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich während oder bei Beendigung der Mietzeit das Ferienobjekt so zu hinterlassen, dass es vor Diebstahl oder sonstigen Schäden gesichert ist. Sämtliche Gartenmöbel sind bei Abwesenheit unter Verschluss zu halten.

7.2 Die angegebene Anzahl der Personen im Vertrag ist Vertragsgrundlage. Bei Zuwiderhandlung (ungenehmigte Erhöhung der Personenzahl) verpflichtet sich der Mieter 500,--€ pro Person an den Vermieter als Vertragsstrafe zu zahlen.

7.3 Die gemieteten Einrichtungen dürfen nur von Mietern genutzt werden. Benutzung durch fremde Personen ist nicht gestattet!

7.4 Das Ferienobjekt wird mit Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher vermietet. Die Bettdecken- und Kissen dürfen nicht aus Ersparnisgründen ohne Bettwäsche benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für Ersatz, der dann aus hygienischen Gründen beschafft werden muss.

7.5 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt,mit gespültem und eingeräumtem Geschirr und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen. Für die Endreinigung sorgt der Vermieter. Die Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden. Der Kühlschrank muss nicht leer geräumt werden.

7.6 Der Mieter ist angehalten, sparsam mit Wasser umzugehen. So ist z.B. das tägliche Waschen von nur wenigen Bekleidungs-Teilen in der Waschmaschine nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten auf den Mieter umgelegt. Das Waschen von Autos, Motorräder usw. ist grundsätzlich nicht erlaubt.

8 Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung aus. Das Rauchen ist nur auf den Terrassen bzw. Balkonen gestattet.

9 Schriftform, Salvatorische Klausel

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

9.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland